Die Plenarversammlung wird mindestens jedes zweite Jahr einmal einberufen. Sie besteht aus stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Vereinigungen und Institutionen:
- Vereinigungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendorganisationen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe;
- Jugendgruppen sowie Kinder- und Jugendabteilungen von Vereinen und politischen Parteien, die landesweit und auf der Gemeindeebene tätig sind;
- repräsentativen Organisationen der Kinder- und Jugendbeteiligung;
- Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden;
- Elternvereinigungen
Die genannten Gremien können jeweils eine stimmberechtigte Person in die Plenarversammlung entsenden.