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Plenarversammlung

Die Plenarversammlung wird mindestens jedes zweite Jahr einmal einberufen. Sie  besteht aus stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Vereinigungen und Institutionen:

  • Vereinigungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendorganisationen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe;
  • Jugendgruppen sowie Kinder- und Jugendabteilungen von Vereinen und politischen Parteien, die landesweit und auf der Gemeindeebene tätig sind;
  • repräsentativen Organisationen der Kinder- und Jugendbeteiligung;
  • Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden;
  • Elternvereinigungen

Die genannten Gremien können jeweils eine stimmberechtigte Person in die Plenarversammlung entsenden.