kijub – Kinder- und Jugendbeirat Liechtenstein
Hier der aktuelle kijub:
Foto – Von h. l. n. v. r.
Ruben Bargetze (Rugby Union Liechtenstein), Gabi Buhre (FamilienRaum e. V.), Nathalie Jahn (aha – Tipps & Infos für junge Leute), Lena Nägele (Harmonimusik Triesen), Alexandra Neyer (OJA Offene Jugendarbeit Liechtenstein), Julia Mayer (Pfadfinder:innen Liechtenstein), Nicolas Marxer (Junge Liste), Samantha Fernandes Da Silva (Tanzclub Liechtenstein)
Grundlage für den kijub ist das Kinder- und Jugendgesetz (2008) Art. 89 – 94. Das konstituierende Organ ist die Plenarversammlung, die alle zwei Jahre aus ihren Mitgliedern den Kinder- und Jugendbeirat wählt (maximal 10 Personen). Sie besteht aus stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Vereinigungen und Institutionen:
- Organisationen und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe;
- Jugendgruppen sowie Kinder- und Jugendabteilungen von Vereinen und politischen Parteien, die landesweit und auf der Gemeindeebene tätig sind;
- repräsentativen Organisationen der Kinder- und Jugendbeteiligung;
- Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden;
- Elternvereinigungen
Die genannten Organisationen können jeweils eine stimmberechtigte Person in die Plenarversammlung entsenden.
Unsere Aufträge
Interessenvertretung und Vernetzung von Kindern und Jugendlichen
Der kijub vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen auf Gemeinde- und Landesebene. Er ist von der Regierung in Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, anzuhören und bei politischen Entscheidungen von landesweiter Bedeutung für Kinder und Jugendliche mit einzubeziehen.
Förderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der kijub setzt sich für die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein und fördert entsprechende Projekte und Initiativen. Er identifiziert relevante Projekte im Rahmen eines Antragsprozesses, die die Einbindung junger Menschen in die Gesellschaft fördern und unterstützt diese finanziell.
Politische Arbeit
Im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse fungiert der kijub als Bindeglied zwischen der jungen Generation und politischen Entscheidungsträgern. Er gibt Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen ab, die Kinder und Jugendliche besonders betreffen, kann Anträge an die Regierung und verschiedene Ämter stellen und kinder- und jugendpolitische Empfehlungen aussprechen.
Diese Empfehlungen und Stellungnahmen adressieren direkt die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und können sowohl die Entwicklung neuer Gesetzesvorhaben betreffen als auch Verbesserungen bestehender Regelungen vorschlagen.
Öffentlichkeitsarbeit
Der kijub arbeitet zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben mit Landesbehörden, den Gemeinden und privaten Organisationen zusammen, die Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich erfüllen, und er vertritt seine Anliegen in der Öffentlichkeit.
Mit der Öffentlichkeitsarbeit verfolgt der kijub das Ziel, die Anliegen und Interessen von Kindern und Jugendlichen angemessen und effektiv zu vertreten und ein Bewusstsein für ihre Belange zu schärfen.
Der Kinder- & Jugendbeirat hat den gesetzlichen Auftrag, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein zu koordinieren und zu fördern. Um diese Aufgaben zu erfüllen arbeiten wir eng mit Kinder- und Jugendorganisationen und Landesbehörden zusammen.
Unser gesetzlicher Auftrag ist in Artikel 89 bis 94 des Kinder- und Jugendgesetzes definiert.

